INSOLVENZVERFAHREN

Fortführung des Unternehmens in enger Koordination mit Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss

Das Insolvenzverfahren ist ein Gläubigerschutzverfahren, das dazu dient, die Gläubiger gemeinschaftlich bestmöglich zu befriedigen (§ 1 InsO). Draus folgt, dass das Unternehmen vom Insolvenzverwalter als Treuhänder der Gläubigergesamtheit und in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss als Vertreter aller Gläubiger fortgeführt werden muss. Denn während früher, d. h. zu Seiten der Konkursordnung und auch in den ersten Jahren der Insolvenzordnung die Verwertung und Liquidation aller Unternehmenswerte im Vordergrund stand, steht seit Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung vom Unternehmen, Inkrafttreten 01. März 2012) die Fortführung und der Erhalt des Unternehmens samt möglichst vieler Arbeitsplätze im Vordergrund.

 

Kommunikation mit allen Stakeholdern

Betroffene Interessengruppen einer Unternehmensrestrukturierung sind die sogenannten Stakeholder - also die Gesellschafter, die Kreditgeber, das Management, die Kunden, die Mitarbeiter, die Lieferanten und alle anderen. Sie alle sind mit dem Unternehmen verbunden und darauf bedacht, eigene Interessen in einer Krise so gut wie möglich zu wahren.

Eine erfolgreiche Restrukturierung des Unternehmens erfordert eine ausgeglichene Balance aller Interessen. Eine stimmige Kommunikation ist dabei genauso wichtig wie rechtliche Fragen oder wirtschaftliche Aspekte.

Beginnen Sie rechtzeitig

Das Insolvenzrecht bietet viele Möglichkeiten zur Restrukturierung, ein wichtiger Punkt dabei ist: sie müssen frühzeitig starten. Sie haben den Blick auf die Zahlen, wir können Ihren Kunden Möglichkeiten aufzeigen, die sie rechtlich sicher durch diese Prozesse führen.

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