VORINSOLVENZLICHE BERATUNG

Begleitung Insolvenz

In Deutschland werden nur 5 % der Insolvenzanträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt, und nur 25 % in der gerade noch zu vertretenden Zeit gestellt (vgl. Haarmeyer/Frind, Insolvenzrecht). Das heißt im Umkehrschluss, dass rd. 70 % der Insolvenzanträge zu spät gestellt werden, mit enormen haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter bei einer führungslosen Gesellschaft. Denn auch wenn die Haftung der GmbH beschränkt ist, so ist die Haftung des Geschäftsführers stets unbeschränkt!

Aber warum ist dem so?

Immer noch gilt das alte Stigma des Versagens im Zusammenhang mit der Insolvenz. Dabei hat doch der Gesetzgeber mit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am 01.03.2012 die Chancen für eine Sanierung und damit einen Neuanfang noch einmal deutlich verbessert, und Schuldnern wie Gläubigern gleichermaßen bessere Möglichkeiten zur Gestaltung des Verfahrens eröffnet.

Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Begriffe, mit denen der - in insolvenzrechtlichen Dingen unerfahrene - Geschäftsführer gemeinhin nichts anfangen kann, die ihm aber, begleitet von insolvenzrechtlichem Sachverstand neue Möglichkeiten im vorläufigen wie auch eröffneten Verfahren bieten. Diese Vorteile kann aber nur der Unternehmer nutzen, der vorausschauend plant und die drohende Insolvenz nicht verdrängt, sondern sie als Möglichkeit zur Sanierung seines Unternehmens sieht.

Als Geprüfter ESUG-Berater (DIAI) stehe ich Ihnen mit meinem Netzwerk in der Vorbereitung und Umsetzung der Restrukturierung / Sanierung unter Insolvenzschutz zur Verfügung.